im Sterbefall

Was ist zu tun in einem Sterbefall

Ihr Wegweiser durch die schwere Zeit

Wir Bestatter können das Leid nicht lindern. Durch eine würdevolle Beisetzung und Beratung helfen wir den Angehörigen über die große Ratlosigkeit hinweg. Wir stehen Ihnen hilfreich zur Seite, um sich in den vielfältigen Aufgaben zurechtzufinden.

Tritt der Tod zu Hause ein, muss der Hausarzt bzw. Bereitschaftsdienst informiert werden. Der Arzt stellt den Tod fest und den Totenschein aus. Wenn der Sterbefall im Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz eintritt, regelt die jeweilige Einrichtung diese Formalitäten und informiert die Hinterbliebenen. Ist der Totenschein erstellt, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, unter der Telefonnummer 03544 3286 sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

Alles weitere wird dann mit Ihnen persönlich besprochen und der Abschied nach Ihren Wünschen umgesetzt.

Um Sie im Sterbefall mit den erforderlichen Formalitäten unterstützen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen

  • Personalausweis

  • Todesbescheinigung

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde (Auszug aus dem Familienbuch)

  • ggfs. Sterbeurkunde des Ehegatten

  • ggfs. rechtskräftiges Scheidungsurteil

  • Rentenbescheide

  • Chipkarte der Krankenkasse

  • ggfs. Schwerbehindertenausweis

  • Versicherungspolicen (Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung)

  • Bestattungsvorsorge

Weitere Dienstleistungen

  • Erstellung und Aufgabe von Traueranzeigen und Danksagungen

  • Druck von Trauerbriefen, Trauerkarten, Aushängen, Andenken

  • Beratung und Vermittlung von Blumenschmuck

  • Vermittlung von Musikern zur Gestaltung der Trauerfeier

  • Ausführung von Träger- und Grabmacherleistungen

  • Ausführung von Urnenausbettungen bzw. Umbettungen

  • Auslegen von Kondolenzlisten

  • Vermittlung von Gaststätten für den Beerdigungskaffee

  • Hausbesuche

Wir informieren für Sie

  • Krankenkassen, Amt für Versorgung

  • Versicherungen (Anforderung von Sterbegeldern)

  • Abmeldung von Renten und Bezügen

  • Beantragung von Überbrückungsrente von Ehegatten

  • Abmeldung von Gas, Strom, Wasser, Telefon, Versicherungen usw.

  • Vermittlung von Haushaltsauflösungen