Bestattungen

Bestattungsrecht und Bestattungspflicht

Es ist Recht und Pflicht der nächsten Angehörigen, den Verstorbenen zu bestatten. Als Angehörige gelten auch die registrierten bzw. ständigen Lebenspartner, gelegentlich auch die Erben, auch ohne ein echtes Verwandtschaftsverhältnis.

Aus der Rechtsstellung der Angehörigen ergibt sich, dass sie über Art und Umfang der Bestattung und der Bestattungsfeier entscheiden, falls der Verstorbene nicht entsprechend Vorsorge in einer Verfügung getroffen hat. Bei dieser Entscheidung sind Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen sowie seine gesellschaftliche Stellung zu berücksichtigen. Sind keine Angehörigen vorhanden oder auffindbar, so veranlasst das zuständige Ordnungsamt bzw. Sozialamt des Sterbeortes ein schlichtes Begräbnis.

Im engsten Familienkreis sollte besprochen werden, wer von den Verwandten oder Bekannten mit einer Traueranzeige oder telefonisch benachrichtigt werden soll.

Der Tod eines Menschen ist durch einen Arzt schriftlich zu bestätigen (Totenschein). Dabei vermerkt der Arzt Uhrzeit, Todeseintritt und die medizinische Todesursache.

Falls eine Todesursache nicht erkennbar ist, insbesondere wenn Fremdeinwirkung oder Fremdverursachung zu vermuten ist, muss die Polizei benachrichtigt werden, die dann ihrerseits die Staatsanwaltschaft beteiligt.

Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Nach Eintragung im Sterbebuch erhält man die Sterbeurkunde, die nun das wichtigste Dokument ist, sowohl für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Fragen, wie auch für die Nachlassregelung.

Möglichkeiten einer Bestattung

Es gibt verschiede Bestattungsmöglichkeiten, von der traditionellen Erdbestattung über die weit verbreitete Feuerbestattung bis hin zur Seebestattung bzw. Friedwaldbestattung ist alles möglich.

Egal, auf welche Form der Bestattung die Entscheidung fällt, das Bestattungshaus Fam. FELIX steht Ihnen als zuverlässiger Partner zur Verfügung.